Schnellste Umsetzung der „Masterplans Radverkehr 2030“, beschlossen im März 2019 unter Beachtung des Leitfadens Radverkehr

Radverkehrsführung – Radwegebenutzungspflicht – Kostenträgerschaft –

Baulast für Radwege an Bundes- und Landesstraßen in Niedersachsen der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr


Beispielhaft für eine Radweginfrastruktur sind u. a. Münster, Osnabrück, Lübeck.