Auf dem Weg zu einer sozial gerechten und umweltverträglichen Mobilität geht es darum, Konflikte zwischen Umwelt- bzw. Klimaschutz einerseits und sozialen Zielen andererseits so weit wie möglich zu vermeiden. Hierfür gibt es bereits in der Praxis erprobte Konzepte. Mindestens ebenso wichtig ist es, Synergien zwischen den verschiedenen Zielen zu prüfen und zu nutzen. Für Synergien gibt
es zahlreiche Anknüpfungspunkte, denn der Übergang zu einer nachhaltigen Mobilität ist mit vielen Vorteilen verknüpft, etwa ein besserer Schutz der Gesundheit, mehr Sicherheit auf den Straßen, höhere Lebensqualität in verkehrsgeplagten Städten und eine bessere Versorgung ländlicher Regionen mit Öffentlichem Verkehr. Nicht zuletzt ist der Übergang zu einer nachhaltigen Mobilität unerlässlich, um auch künftigen Generationen Wohlstand und eine hohe Lebensqualität zu ermöglichen. (Verkehrswende für alle, UBA  08/2020)

Klimaschutz erfordert eine Verkehrswende mit einer Vermeidung von nicht notwendigem motorisierten Verkehr, einer Verlagerung von Verkehr von Straßen auf die Schiene und einer Verminderung des

motorisierten Individualverkehrs zugunsten des öffentlichen Nah- und Fernverkehrs.

Zwingend ist es deshalb, jetzt das Klima belastende und der Verkehrswende entgegenstehende Neubauten von Autobahnen und Bundesstraßen zu stoppen. Es dürfen jetzt keine ungeheuer teuren, flächenfressenden und umwelt- und klimabelastenden Straßen gebaut werden, die den nachfolgenden Generationen im wahrsten Sinne des Wortes in Beton gegossene Hindernisse für die Gestaltung ihrer Zukunft in den Weg stellen.

Der Flächenverbrauch für Siedlungen und Verkehr hat Auswirkungen auf die Umwelt. Versiegelte Flächen schaden Böden und begünstigen Hochwasser. Die Zersiedelung erzeugt zudem mehr Verkehr. Die Bundesregierung will den Flächenverbrauch bis 2030 auf weniger als 30 ha pro Tag senken. Das integrierte Umweltprogramm des BMU formuliert für 2030 ein Ziel von 20 ha pro Tag.

Die Reduzierung des Flächenverbrauchs für Siedlung und Verkehr stagniert seit Jahren.

Quelle: Umweltbundesamt UBA

Der BVWP 2030 wurde 2016 ohne reale Bürgerbeteiligung und ungeachtet der Hinweise u. a. des Bundesrechnungshofs auf seine Schwächen von der Bundesregierung erstellt. Die daraus resultierenden Bedarfspläne hat der 18. Deutsche Bundestag Ende 2016 wider die Kritik von Umweltverbänden und an einer Verkehrswende orientierten Initiativen und Organisationen als Gesetz beschlossen. 2019 hat der 19. Deutsche Bundestag die Klimagesetze mit Ansätzen einer Verkehrswende verabschiedet. Den Verfassungsbeschwerden dagegen hat das Bundesverfassungsgericht im Beschluss vom 24. März 2021 weitgehend stattgegeben. Bis zum 31.12.2022 müssen die Minderungsziele der Treibhausgasemissionen für dieses Jahrzehnt erhöht werden, damit den nachfolgenden Generationen noch Gestaltungsspielraum für ihre Lebenswelt verbleibt.

Die Stadt Aurich ist aufgrund ihrer in Jahren gewachsenen Infrastruktur auf das Zentrum fokussiert. Alle Infrastrukturmaßnahmen erfolgten über Jahre nur unter dem Aspekt der Förderung eines Motorisierten Individualverkehrs (MIV). Die Querung Aurichs von Süd nach Nord hat 21 Verkehrsampeln, von Nord nach West 19 Ampeln und von Süd nach West 16 Ampeln. Aurich ist reich an Ampeln. Eine Umgehungsstraße wird daran nichts ändern s. „Verkehrswende B 210n“.

Klimaschutz, gestärkt durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom April d. J. verlangt gravierende Eingriffe in unser Mobilitätsverhalten. Der Motorisierte Individualverkehr kann nicht mehr das Maß der Dinge sein. Alternativen, die bisher nicht gefördert und auch nicht gewollt waren, müssen schnellstmöglich umgesetzt werden.

Foto Ostertor-Kreuzung


Ansätze:

  • eine ambitionierte CO2-Bepreisung von Kraftstoffen, gekoppelt mit einer Senkung der EEG
  • Umlage und Einführung einer Klimaprämie, so dass Haushalte mit niedrigen Einkommen unter dem Strich nicht belastet werden
  • eine Politik der Effizienzsteigerung, die die Entwicklung und den Absatz von verbrauchsarmen Fahrzeugen z.B. über Flottengrenzwerte fördert
  • Beseitigung umweltschädlicher Subventionen wie Dienstwagen- und Dieselprivileg
  • Stärkung öffentlicher Verkehrsmittel gekoppelt mit einer Reform der ÖPNV-Finanzierung
  • Ausbau von Fußverkehr- und Radverkehr-Wegenetzen, um der aktiven, gesunden und nahezu emissionsfreien Mobilität mehr Raum zu geben (Quelle: UBA)
  • Moratorium im Straßenbau, Verzicht auf neue Straßen (Dr. Michael Kopatz, Ökoroutine)